BEIM AUTOFAHREN GELD VERDIENEN - JETZT PRÄMIE ERHALTEN!

Mit der Entscheidung für ein Elektrofahrzeug leisten Sie einen Beitrag zur Reduzierung lokaler Emissionen im Fahrbetrieb. Unter bestimmten Voraussetzungen können Halter rein batterieelektrischer Fahrzeuge zudem von der sogenannten THG-Quote profitieren und hierfür eine Auszahlung über spezialisierte Anbieter erhalten.
Warum gibt es die THG-Quote?
Unternehmen, die gesetzlich zur Minderung von Treibhausgasemissionen verpflichtet sind, können entsprechende Minderungsnachweise erwerben. Die THG-Quote schafft dafür den regulatorischen Rahmen. Halter förderfähiger Elektrofahrzeuge können diese Möglichkeit über darauf spezialisierte Dienstleister nutzen.
Hier kommen Sie ins Spiel
Wenn Sie ein förderfähiges reines Elektrofahrzeug fahren, kann dieses für die Vermarktung der THG-Quote berücksichtigt werden. Die konkrete Auszahlung ist abhängig vom jeweiligen Anbieter, dem Vermarktungszeitpunkt und den aktuellen Marktbedingungen.
Gerne beraten wir Sie dazu, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die THG-Quote für Ihr Elektrofahrzeug nutzen können.

So geht's:
- Registrieren Sie Ihr Elektrofahrzeug einfach bei unserem Partner.
- Dabei ist nur wichtig, dass es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt.
Hybridfahrzeuge sind leider nicht zugelassen. - Ob Leasing, Finanzierung oder Kauf ist hingegen nicht entscheidend.
- Auch Dienstfahrzeuge können für den CO2-Bonus registriert werden.
- Für Privatfahrzeuge ist die CO2-Prämie übrigens komplett steuerfrei!

Wer bekommt die THG-Quote?
Die THG-Quote kann von jedem Halter eines Elektrofahrzeugs beantragt werden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Weiterhin ist es für die THG-Prämie irrelevant, ob Du das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert hast. Wichtig ist nur, dass Du als Halter des Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung eingetragen bist. Die THG-Prämie ist dabei vollkommen unabhängig von bestehenden Förderungen, wie beispielsweise dem Umweltbonus.
Die E-Autoförderung kann jedoch nur für Elektrofahrzeuge und nicht für Hybridfahrzeuge beantragt werden. Solltest Du Dir unsicher sein, welche Art von Fahrzeug Du besitzt, so kannst Du das einfach in der Zulassungsbescheinigung nachprüfen. Du erhältst nur Geld für Dein E-Auto, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I, im Bereich P3 das Wort “Elektro” steht und im Bereich 10 die Zahlen “0004”. Diese Felder geben übrigens die Art des Kraftstoffs an.


